Mitglied werden

Die Satzung der GSK unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Ordentliches Mitglied:

Die ordentliche Mitgliedschaft in der GSK kann erwerben:

  • jedes Unternehmen, das Armaturen- und/oder Formstückehersteller ist und die Epoxy Pulverbeschichtung selbst durchführt oder
  • Armaturen- und/oder Formstückehersteller, die die Epoxy-Pulverbeschichtung durch Vertrag bei Dritten durchführen lassen, die ordentliches Mitglied des Vereins sind oder
  • Unternehmen, die Epoxy-Pulverbeschichtungsmaterial herstellen.

Bevor die Mitgliedschaft begründet werden kann, ist bei Armaturen- und Formstückeherstellern ein Pre-Audit durchzuführen, um zu prüfen, ob der Aufnahmekandidat in der Lage ist, die Güteanforderungen gemäß RAL-GZ 662 innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Zulassungsverfahrens finden Sie hier.

Fördermitglied:

Fördermitglied kann jeder Verband oder jede Person, der/die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt werden, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.

Die Unterlagen für die Beantragung einer Fördermitgliedschaft finden Sie im Downloadbereich.