Zulassungsverfahren
Das Führen des Gütezeichens RAL-GZ 662 setzt das erfolgreiche Durchlaufen des GSK-Aufnahmeverfahrens im Sinne der jeweils gültigen Satzung und den Güte- und Prüfbestimmungen mit den Durchführungsbestimmungen voraus.
Der grundsätzliche Ablauf zur Erlangung der Mitgliedschaft in der GSK und des GSK-Gütezeichens stellt sich wie folgt dar:
- Begründung der Mitgliedschaft – Zusendung des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages
- Durchführung einer kostenpflichtigen technischen Vorprüfung (Pre-Audit) um zu prüfen, ob der Aufnahmekandidat in der Lage ist, die Güteanforderungen gemäß RAL-GZ 662 innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.
- Nach positiver Durchführung des Pre-Audits, Aufnahme als Mitglied
- Durchführung des 1. Audits (angemeldet)
- Bewertung durch den Güteausschuss
- Durchführung des 2. Audits
- Bewertung durch den Güteausschuss
- Wenn beide Audits durch den Güteausschuss positiv bewertet worden sind, wird im Anschluss das Gütezeichen RAL-GZ 662 verliehen.
- Gütezeichenbenutzer erscheinen auf der Internetseite der GSK
- Das Unternehmen erhält die Urkunde über die Verleihung mit Gültigkeitsdatum, die GSK-ID Nummer und das GSK-Logo für die Produktkennzeichnung
- Veröffentlichung der GSK-ID Nummer auf der ID-Nummern Liste
- GSK-Produkte sind nach der Fertigung mit dem GSK-Logo und der ID zu kennzeichnen
Bei den Audits wird überprüft, ob die technische Anforderung der Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden.
