Zulassungsverfahren

Das Führen des Gütezeichens RAL-GZ 662 setzt das erfolgreiche Durchlaufen des GSK-Aufnahmeverfahrens im Sinne der jeweils gültigen Satzung und den Güte- und Prüfbestimmungen mit den Durchführungsbestimmungen voraus.

Der grundsätzliche Ablauf zur Erlangung der Mitgliedschaft in der GSK und des GSK-Gütezeichens stellt sich wie folgt dar:

  1. Begründung der Mitgliedschaft – Zusendung des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages
  2. Durchführung einer kostenpflichtigen technischen Vorprüfung (Pre-Audit) um zu prüfen, ob der Aufnahmekandidat in der Lage ist, die Güteanforderungen gemäß RAL-GZ 662 innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.
  3. Nach positiver Durchführung des Pre-Audits, Aufnahme als Mitglied
  4. Durchführung des 1. Audits (angemeldet)
  5. Bewertung durch den Güteausschuss
  6. Durchführung des 2. Audits
  7. Bewertung durch den Güteausschuss
  8. Wenn beide Audits durch den Güteausschuss positiv bewertet worden sind, wird im Anschluss das Gütezeichen RAL-GZ 662 verliehen.
  9. Gütezeichenbenutzer erscheinen auf der Internetseite der GSK
  10. Das Unternehmen erhält die Urkunde über die Verleihung mit Gültigkeitsdatum, die GSK-ID Nummer und das GSK-Logo für die Produktkennzeichnung
  11. Veröffentlichung der GSK-ID Nummer auf der ID-Nummern Liste
  12. GSK-Produkte sind nach der Fertigung mit dem GSK-Logo und der ID zu kennzeichnen

Bei den Audits wird überprüft, ob die technische Anforderung der Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden.